Pflegegrad 3: Punkte, Leistungen 2026 und ein Rechenbeispiel
Pflegegrad 3 gilt ab 47,5 bis unter 70 Punkten. Wie die Begutachtung rechnet, welche Leistungen 2026 zustehen, von 599 Euro Pflegegeld bis 1.357 Euro für die Tagespflege, und was der Entwurf für 2027 vorsieht.
- Pflegegrad 3 gilt ab 47,5 bis unter 70 Punkten und bedeutet laut Gesetz schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
- Die Leistungen 2026: 599 Euro Pflegegeld oder bis 1.497 Euro Pflegesachleistung im Monat, dazu bis 1.357 Euro Tagespflege und 131 Euro Entlastungsbetrag.
- Fahrten zur ambulanten Behandlung gelten bei Pflegegrad 3 nur als genehmigt, wenn die Mobilität zusätzlich dauerhaft beeinträchtigt ist.
- Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll Pflegegrad 3 ab 2027 erst ab 50 Punkten gelten. Beschlossen ist das nicht.
Der Pflegegrad zeigt, wie stark ein Mensch im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Pflegegrad 3 bedeutet laut Gesetz „schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Er liegt zwischen Pflegegrad 2 mit erheblichen und Pflegegrad 4 mit schwersten Beeinträchtigungen. Die Beträge der Pflegeversicherung steigen von Pflegegrad 2 auf 3 deutlich, beim Pflegegeld zum Beispiel von 347 auf 599 Euro im Monat.
Ab wie vielen Punkten Pflegegrad 3 gilt
Pflegegrad 3 bekommen Sie mit 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten. Die Punkte ermittelt der Medizinische Dienst, bei Privatversicherten Medicproof, bei einem Besuch zu Hause. Wie Sie sich darauf vorbereiten, steht in Was prüft der Medizinische Dienst?. Begutachtet werden sechs Bereiche mit fester Gewichtung (§ 15 Abs. 2 SGB XI):
- Mobilität: 10 Prozent
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten oder Verhalten und psychische Problemlagen: 15 Prozent, es zählt nur der höhere der beiden Werte. Das ist etwa bei Demenz wichtig.
- Selbstversorgung wie Waschen, Anziehen, Essen und Toilette: 40 Prozent
- Umgang mit Krankheit und Therapie: 20 Prozent
- Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte: 15 Prozent
Haushalt und Unternehmungen außer Haus werden erfasst, zählen aber nicht gesondert (§ 18a Abs. 3 SGB XI). Feste Minuten oder Stunden Pflege gibt es seit 2017 nicht mehr.
Ein Rechenbeispiel
Für jedes Kriterium vergibt die Gutachterin oder der Gutachter Einzelpunkte. Die Summe je Bereich wird nach einer festen Tabelle in gewichtete Punkte umgerechnet (Anlage 2 zu § 15 SGB XI). Ein Beispiel nach dieser Tabelle:
- Mobilität: Summe 8, ergibt 7,5 Punkte
- Geistige Fähigkeiten: Summe 3, ergibt 3,75 Punkte
- Selbstversorgung: Summe 20, ergibt 30 Punkte
- Umgang mit Krankheit und Therapie: Summe 2, ergibt 10 Punkte
- Alltag und soziale Kontakte: Summe 5, ergibt 7,5 Punkte
Zusammen sind das 58,75 Punkte und damit Pflegegrad 3. Eine bestimmte Diagnose führt nicht automatisch dazu. Es zählt allein, wie selbstständig Sie sind, und zwar mit Ihren Hilfsmitteln: Wer sich mit dem Rollstuhl oder Rollator allein in der Wohnung bewegt, gilt dabei als selbstständig. Für Kinder bis 18 Monate gilt Pflegegrad 3 schon ab 27 Punkten, mehr dazu in Pflegegrad für Kinder.
Leistungen bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026
- Pflegegeld: 599 Euro im Monat, wenn Angehörige oder andere Menschen pflegen (§ 37 SGB XI). Einmal im Halbjahr ist ein Beratungsbesuch Pflicht.
- Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst: bis 1.497 Euro im Monat (§ 36 SGB XI). Nutzen Sie die Hälfte davon, bleiben 299,50 Euro Pflegegeld.
- Tages- und Nachtpflege: bis 1.357 Euro im Monat einschließlich Fahrdienst, zusätzlich zum Pflegegeld (§ 41 SGB XI).
- Entlastungsbetrag: bis 131 Euro im Monat, ohne vorherigen Antrag, gegen Belege (§ 45b SGB XI). Zusätzlich lassen sich bis 40 Prozent der Sachleistung, also bis 598,80 Euro, für anerkannte Alltagshilfen umwandeln.
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: zusammen bis 3.539 Euro im Kalenderjahr (§ 42a SGB XI), jeweils bis acht Wochen (§ 39 Abs. 1, § 42 Abs. 2 SGB XI). In dieser Zeit laufen 299,50 Euro Pflegegeld weiter.
- Pflegeheim: 1.319 Euro im Monat (§ 43 SGB XI), dazu ein Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil von 15 Prozent im ersten Jahr bis 75 Prozent ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI). Der pflegebedingte Eigenanteil ist im selben Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch.
- Umbauten in der Wohnung: bis 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI), mehr in Barrierefrei wohnen.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat, digitale Pflegeanwendungen bis 40 Euro plus 30 Euro Unterstützung, Wohngruppenzuschlag 224 Euro.
Pflegt ein Angehöriger Sie mindestens zehn Stunden in der Woche an mindestens zwei Tagen und arbeitet höchstens 30 Stunden, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge. Bei reinem Pflegegeld ist die Bemessungsgrundlage 2026 bei Pflegegrad 3 1.700,65 Euro im Monat, mehr in Rente für pflegende Angehörige. Wer ohne Bezahlung pflegt, kann einen Pflege-Pauschbetrag von 1.100 Euro im Jahr geltend machen (§ 33b Abs. 6 EStG). Steuerlich ist Pflegegrad 3 aber nicht dem Merkzeichen H gleichgestellt, das gilt erst ab Pflegegrad 4.
Krankenfahrten und Hilfsmittel
Bei Pflegegrad 3 gelten Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung nur dann als genehmigt, wenn Ihre Mobilität zusätzlich dauerhaft beeinträchtigt ist oder Sie bis Ende 2016 Pflegestufe 2 hatten (§ 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V). Mit Merkzeichen aG, Bl oder H gilt die Genehmigung immer. Eine ärztliche Verordnung brauchen Sie trotzdem, und den Bescheid über den Pflegegrad legen Sie dabei vor. Hilfsmittel wie einen Rollstuhl zahlt unabhängig vom Pflegegrad die Krankenkasse, wenn er ärztlich verordnet ist. Sie zahlen 10 Prozent zu, 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (§ 61 SGB V). Eine feste Liste von Hilfsmitteln „für Pflegegrad 3“ gibt es nicht, es zählt der Bedarf.
Antrag, Höherstufung und Widerspruch
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, auch telefonisch. Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags, entscheiden muss die Kasse innerhalb von 25 Arbeitstagen, sonst zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche (§ 18c SGB XI). Eine feste Frist für eine Überprüfung gibt es nicht. Neu begutachtet wird bei konkreten Hinweisen oder zu einem Termin, den das Gutachten vorschlägt, wenn sich Ihre Selbstständigkeit voraussichtlich verbessert. Verschlechtert sich Ihr Zustand, beantragen Sie eine Höherstufung auf Pflegegrad 4. Der höhere Grad gilt dann nach dem Rundschreiben der Pflegekassen ab dem Tag, an dem sich der Zustand verschlechtert hat. Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Was sich 2027 ändern soll
Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 soll Pflegegrad 3 ab 2027 erst ab 50 Punkten gelten. Auch die Umrechnung in der Mobilität, bei der Selbstversorgung und im Alltag soll strenger werden. Das Beispiel oben käme damit auf 48,75 Punkte, weil die Selbstversorgung mit der Summe 20 nur noch 20 statt 30 Punkte ergäbe, und läge bei Pflegegrad 2. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Schwellen verlieren. Zugleich soll das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 auf 630 Euro und die Sachleistung auf 1.590 Euro steigen. Beschlossen ist das Gesetz nicht, Stand Oktober 2026. Alle Beträge im Überblick zeigt Leistungen der Pflegeversicherung 2026.
Häufige Fragen
- § 15 SGB XI: Ermittlung des Pflegegrades
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI: Bewertungssystematik
- Medizinischer Dienst Bund: Begutachtungs-Richtlinien Pflege (in Kraft seit 01.10.2026)
- § 37 SGB XI: Pflegegeld
- § 41 SGB XI: Tages- und Nachtpflege
- § 43c SGB XI: Leistungszuschlag im Pflegeheim
- § 60 SGB V: Fahrkosten
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Stand 07/2026)
- GKV-Spitzenverband: Gemeinsames Rundschreiben zum Leistungsrecht SGB XI (April 2026)
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (nicht beschlossen)
Stand: 1. November 2026 · REHAMED Redaktion.
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