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Ratgeber

Pflegegrad 2: Punkte, Leistungen 2026 und Voraussetzungen

Pflegegrad 2 bekommt, wer bei der Begutachtung 27 bis unter 47,5 Punkte erreicht. Wie die Punkte entstehen, welche Leistungen 2026 zustehen, von 347 Euro Pflegegeld bis 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, und was sich 2027 ändern soll.

Stand: 29. Oktober 2026

Illustration: Klemmbrett mit fünf Stufenbalken, die ersten zwei gefüllt
Das Wichtigste in Kürze
  • Pflegegrad 2 gilt ab 27 bis unter 47,5 Punkten und bedeutet laut Gesetz erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
  • Es zählt nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig Sie im Alltag sind. Stunden oder Minuten spielen für den Pflegegrad keine Rolle.
  • Die Leistungen 2026: 347 Euro Pflegegeld oder bis 796 Euro Pflegesachleistung im Monat, dazu bis 721 Euro Tagespflege und 131 Euro Entlastungsbetrag.
  • Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll Pflegegrad 2 ab 2027 erst ab 30 Punkten gelten. Beschlossen ist das nicht.

Der Pflegegrad zeigt, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Es gibt fünf Grade. Pflegegrad 2 bedeutet laut Gesetz „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld und die meisten anderen Leistungen der Pflegeversicherung.

Ab wie vielen Punkten Pflegegrad 2 gilt

Pflegegrad 2 bekommen Sie mit 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten. Zum Vergleich: Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5 Punkten. Die Punkte ermittelt der Medizinische Dienst oder bei Privatversicherten Medicproof bei einem Besuch zu Hause, mehr dazu in Pflegegrad beantragen. Die Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen (§ 14 Abs. 1 SGB XI).

Wie die Punkte entstehen

Begutachtet werden sechs Bereiche, die Module. Sie fließen unterschiedlich stark ein (§ 15 Abs. 2 SGB XI):

  • Mobilität: 10 Prozent
  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: zusammen 15 Prozent, es zählt nur der höhere der beiden Werte
  • Selbstversorgung, etwa Waschen, Anziehen, Essen und Toilette: 40 Prozent
  • Umgang mit Krankheit und Therapie, etwa Medikamente, Verbände oder Arztbesuche: 20 Prozent
  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte: 15 Prozent

Für jedes Kriterium vergibt die Gutachterin oder der Gutachter Einzelpunkte. Bei Mobilität, Selbstversorgung und Alltag zählt, ob Sie es selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig erledigen, bei den übrigen Modulen, wie ausgeprägt eine Fähigkeit ist oder wie häufig etwas nötig ist. Die Summe je Modul wird nach einer festen Tabelle in gewichtete Punkte umgerechnet (Anlage 2 zu § 15 SGB XI). Ein Beispiel nach dieser Tabelle: 5 Punkte für die Mobilität, 20 für die Selbstversorgung und 5 für den Umgang mit der Therapie ergeben zusammen 30 Punkte und damit Pflegegrad 2.

Haushalt und Unternehmungen außer Haus werden im Gutachten erfasst, zählen für den Pflegegrad aber nicht gesondert (§ 18a Abs. 3 SGB XI). Feste Minuten oder Stunden Pflege gibt es seit 2017 nicht mehr. Eine bestimmte Krankheit führt nicht automatisch zu Pflegegrad 2. Nach den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes begründen etwa eine Lähmung der Beine oder Blindheit allein noch keine Pflegebedürftigkeit, und auch der Grad der Behinderung sagt darüber nichts aus. Wer sich mit einem Rollstuhl in der Wohnung allein fortbewegt, gilt dabei als selbstständig. Bei Kindern wird mit gleichaltrigen Kindern ohne Beeinträchtigung verglichen, mehr dazu in Pflegegrad für Kinder.

Leistungen bei Pflegegrad 2 im Jahr 2026

  • Pflegegeld: 347 Euro im Monat, wenn Angehörige oder andere Menschen die Pflege übernehmen (§ 37 SGB XI). Einmal im Halbjahr ist ein Beratungsbesuch Pflicht.
  • Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst: bis 796 Euro im Monat (§ 36 SGB XI). Pflegegeld und Sachleistung lassen sich anteilig kombinieren.
  • Tages- und Nachtpflege: bis 721 Euro im Monat, zusätzlich zum Pflegegeld (§ 41 SGB XI).
  • Entlastungsbetrag: bis 131 Euro im Monat, etwa für Alltagsbegleitung oder anerkannte Haushaltshilfen (§ 45b SGB XI).
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: zusammen bis 3.539 Euro im Kalenderjahr (§ 42a SGB XI). Während der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege läuft jeweils für bis zu acht Wochen im Jahr die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter, bei vollem Pflegegeld in Pflegegrad 2 also 173,50 Euro im Monat (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe: bis 42 Euro im Monat. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett gibt es vorrangig leihweise (§ 40 SGB XI).
  • Zuschuss zu Umbauten in der Wohnung: bis 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI), mehr dazu in Barrierefrei wohnen.
  • Digitale Pflegeanwendungen: bis 40 Euro im Monat, dazu bis 30 Euro für die Unterstützung durch einen Pflegedienst (§ 40b SGB XI).
  • Ambulant betreute Wohngruppe: Zuschlag von 224 Euro im Monat (§ 45f SGB XI).
  • Pflegeheim: 805 Euro im Monat für die Pflege (§ 43 SGB XI), dazu ein Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil von 15 Prozent im ersten Jahr bis 75 Prozent ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI).

Pflegt ein Angehöriger Sie mindestens zehn Stunden in der Woche an mindestens zwei Tagen und arbeitet er daneben nicht mehr als 30 Stunden in der Woche, zahlt die Pflegekasse für ihn Beiträge zur Rentenversicherung, mehr dazu in Rente für pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige, die dafür kein Geld bekommen, können bei Pflegegrad 2 einen Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro im Jahr bei der Steuer geltend machen (§ 33b Abs. 6 EStG). Hilfsmittel wie einen Rollstuhl zahlt unabhängig vom Pflegegrad die Krankenkasse. Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung gelten bei Pflegegrad 2 nicht automatisch als genehmigt.

Überprüfung, Höherstufung und Widerspruch

Eine feste Frist für eine erneute Begutachtung gibt es nicht. Nach den Begutachtungs-Richtlinien wird nur neu begutachtet, wenn sich der Zustand voraussichtlich bessert, etwa durch Reha oder Hilfsmittel. Dann schlägt das Gutachten einen Termin vor, oder der Pflegegrad wird befristet. Verschlechtert sich Ihr Zustand, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Nach dem Rundschreiben der Pflegekassen gilt der höhere Pflegegrad dann ab dem Zeitpunkt, an dem sich der Zustand verschlechtert hat. Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Pflegegrad ein (§ 84 SGG).

Was sich 2027 ändern soll

Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den die Bundesregierung am 30. September 2026 beschlossen hat, soll Pflegegrad 2 ab 2027 erst ab 30 Punkten gelten, Pflegegrad 3 ab 50 Punkten. Auch die Umrechnung der Punkte in der Mobilität, der Selbstversorgung und im Alltag soll strenger werden. Maßgeblich soll das Recht am Tag der Antragstellung sein, bei einer Wiederholungsbegutachtung der Tag der Begutachtung. Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht allein wegen der neuen Schwellen verlieren. Zugleich sieht der Entwurf bei Pflegegrad 2 ein höheres Pflegegeld von 380 Euro vor. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht, Stand Oktober 2026. Alle Beträge im Überblick zeigt Leistungen der Pflegeversicherung 2026.

Häufige Fragen

Stand: 29. Oktober 2026 · REHAMED Redaktion.

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