Themenwelt
Versorgung & Kostenübernahme
Ein Elektrorollstuhl ist ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Weg dorthin folgt festen Schritten. Wer sie kennt, reicht Unterlagen vollständig ein und hält Fristen ein.
12 Ratgeber6 Fragen kurz erklärt
Hier finden Sie
- Die Schritte von der Verordnung bis zum Bescheid kennen
- Zuzahlung und Mehrkosten einschätzen
- Einen Widerspruch fristgerecht einlegen
Ratgeber
Wissen, das weiterhilft
Rollator von der Krankenkasse: Arten, Rezept und Zuzahlung
Einen Rollator bezahlt die Krankenkasse, wenn Sie ihn für das sichere Gehen brauchen. Welche Rollatoren das Hilfsmittelverzeichnis kennt, wie Sie ohne langes Warten an einen kommen, was Sie zuzahlen und wie Sie ihn richtig einstellen.Persönliche Assistenz: wer sie bekommt und wer sie bezahlt
Mit persönlicher Assistenz bestimmen Menschen mit Behinderung selbst, wer ihnen wann im Alltag, im Beruf oder bei der Pflege hilft. Welche Stellen zahlen, wie viel Einkommen und Vermögen 2026 frei bleibt und wie der Antrag läuft.Krankenfahrten: wann die Krankenkasse Taxi und Fahrdienst bezahlt
Fahrten zur ambulanten Behandlung zahlt die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung. Wann diese als erteilt gilt, etwa mit Merkzeichen aG oder Pflegegrad 4, was Sie zuzahlen und was sich 2027 ändert.Treppensteiger für Rollstühle: Bauarten und wer sie bezahlt
Ein Treppensteiger bringt einen Menschen im Rollstuhl mit einer Begleitperson über Treppen. Welche Bauarten es gibt, wann Krankenkasse oder Pflegekasse zahlen und was beim Treppenlift anders ist.Toilettenstuhl von der Krankenkasse: Arten, Antrag und Zuzahlung
Einen Toilettenstuhl bezahlt die Krankenkasse, wenn Sie die Toilette nicht rechtzeitig oder nur mit großen Schwierigkeiten nutzen können. Welche Arten es gibt, wie Sie ihn beantragen und was Sie zuzahlen, auch beim Duschrollstuhl.Der Weg zum Elektrorollstuhl: von der Verordnung bis zur Genehmigung
Verordnung, Erprobung, Kostenvoranschlag, Entscheidung der Krankenkasse: So läuft die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl ab, und das können Sie selbst dazu beitragen.Abgelehnt, was nun? So legen Sie Widerspruch ein
Gegen eine Ablehnung der Krankenkasse können Sie Widerspruch einlegen. Welche Frist gilt, welche Form nötig ist, wie Sie die Begründung aufbauen und wer Sie dabei unterstützt.Klage vor dem Sozialgericht: Ablauf, Kosten und Eilverfahren
Wenn auch der Widerspruch scheitert, entscheidet das Sozialgericht. Wie eine Klage abläuft, was sie kostet, wie lange sie dauert und wann ein Eilverfahren in Frage kommt.Zuzahlung, Mehrkosten, Eigenanteil: Was Sie selbst bezahlen
Die Krankenkasse trägt die Kosten für das Notwendige. Für Sie bleiben die gesetzliche Zuzahlung, mögliche Mehrkosten für Wunschausstattung und die Möglichkeit, sich befreien zu lassen.Das Hilfsmittelverzeichnis und die HMV-Nummer erklärt
Zehn Ziffern, drei Punkte: Die HMV-Nummer ordnet ein Hilfsmittel im Verzeichnis der Krankenkassen ein. Was die Ziffern bedeuten, wofür die Nummer gebraucht wird und was sie nicht bedeutet.Krankenkasse, Pflegekasse, Unfallversicherung: Wer zahlt den Rollstuhl?
Zuständig ist die Krankenkasse, außer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall: Dann zahlt die Berufsgenossenschaft. Für den Arbeitsplatz kommen weitere Träger in Frage. Ein Überblick über die Kostenträger.Die ärztliche Verordnung: Was hineingehört, damit der Antrag trägt
Mit der Verordnung beginnt der Hilfsmittelantrag. Je genauer sie beschreibt, was im Alltag nicht mehr geht, desto leichter fällt der Krankenkasse die Entscheidung. Eine Checkliste für das Arztgespräch.Kurz erklärt
Häufige Fragen
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