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Kurz erklärt

Was sind Pflegehilfsmittel?

Die kurze Antwort

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege oder lindern Beschwerden. Die Pflegekasse zahlt Verbrauchsprodukte bis 42 Euro im Monat und stellt technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten bereit.

Stand: 23. Oktober 2026

Illustration: Pflegebox mit Handschuhen, Pumpflasche und Bettschutz

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel der Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI). Sie sollen die Pflege zu Hause erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Zum Verbrauch

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat. Anbieter liefern sie auf Wunsch als monatliche Box.

Technische Pflegehilfsmittel

Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Hausnotrufsysteme stellt die Pflegekasse bei Bedarf bereit, vorrangig leihweise. Für technische Pflegehilfsmittel zahlen Erwachsene 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Nach dem Rundschreiben der Pflegekassen entfällt die Zuzahlung, wenn das Hilfsmittel leihweise überlassen wird. Für doppelfunktionale Hilfsmittel wie Pflegebetten gilt dagegen die Zuzahlung der Krankenversicherung. Wer die leihweise Überlassung ohne zwingenden Grund ablehnt, trägt die Kosten selbst. Wie Sie ein Pflegebett bekommen, erklärt Pflegebett beantragen.

Abgrenzung

Rollstühle, Sitzsysteme und Lifter sind dagegen Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V). Wer für was zuständig ist, erklärt Wer zahlt den Rollstuhl?

Stand: 23. Oktober 2026 · REHAMED Redaktion.

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