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Ratgeber

Haushaltshilfe von der Krankenkasse: Voraussetzungen, Dauer und Antrag

Nach einer Operation, im Krankenhaus oder in der Reha zahlt die Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen eine Haushaltshilfe. Wann Sie Anspruch haben, wie lange, was Sie 2026 und ab 2027 zuzahlen und was bei einem Pflegegrad gilt.

Stand: 30. Oktober 2026

Illustration: Kochtopf, Wäschekorb, Besen und Plakette mit Kreuz
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit einem Kind unter zwölf Jahren oder einem Kind mit Behinderung im Haushalt gibt es Haushaltshilfe, solange Krankenhaus, Reha oder häusliche Krankenpflege die Haushaltsführung verhindern und niemand im Haushalt einspringen kann.
  • Ohne Kind gibt es bei schwerer Krankheit bis vier Wochen Haushaltshilfe, mit Kind bis 26 Wochen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 entfällt der Anspruch, außer für die Versorgung des Kindes.
  • Die Zuzahlung beträgt 2026 je Tag 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ab 1. Januar 2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.
  • Stellen Sie den Antrag mit ärztlicher Bescheinigung vor Beginn. Verwandte bis zum zweiten Grad bekommen keinen Stundenlohn, die Kasse kann ihnen aber Fahrkosten und Verdienstausfall erstatten.

Wer nach einer Operation nicht putzen, kochen oder einkaufen kann, steht schnell vor einem Problem, besonders mit Kindern. Für diesen Fall gibt es die Haushaltshilfe der gesetzlichen Krankenkasse (§ 38 SGB V). Sie übernimmt die Arbeiten im Haushalt, die Sie gerade nicht selbst erledigen können, und betreut die Kinder. Pflege gehört nicht dazu.

Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlt

Das Gesetz kennt zwei Fälle. Im ersten können Sie den Haushalt wegen einer dieser Leistungen nicht weiterführen:

  • Krankenhausbehandlung
  • Vorsorge oder Rehabilitation, auch eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur
  • häusliche Krankenpflege

Zusätzlich muss ein Kind im Haushalt leben, das zu Beginn der Haushaltshilfe jünger als zwölf Jahre ist oder das eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist. Eine feste Höchstdauer nennt das Gesetz für diesen Fall nicht.

Im zweiten Fall können Sie den Haushalt wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung nicht führen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus. Ein Kind ist hier nicht nötig. Die Hilfe gibt es dann bis zu vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, bis zu 26 Wochen.

In beiden Fällen gilt: Die Krankenkasse zahlt nur, wenn niemand anderes im Haushalt einspringen kann (§ 38 Abs. 3 SGB V). Die Satzung Ihrer Kasse kann zusätzliche Fälle vorsehen, etwa für ältere Kinder oder eine längere Dauer (§ 38 Abs. 2 SGB V). Fragen Sie deshalb bei Ihrer Kasse nach.

Haushaltshilfe und Pflegegrad

Haben Sie Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, entfällt der zweite Fall, also die Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit ohne Kind. Dann ist die Pflegeversicherung zuständig. Der erste Fall mit Kind bleibt bestehen, und auch zur Versorgung Ihres Kindes gibt es die Hilfe weiter (§ 38 Abs. 1 Satz 5 SGB V). Pflegegrad 1 schließt den Anspruch nicht aus.

Mit Pflegegrad können Sie Hilfe im Haushalt über die Pflegekasse bekommen:

  • Die Pflegesachleistung eines Pflegedienstes umfasst ab Pflegegrad 2 ausdrücklich Hilfen bei der Haushaltsführung (§ 36 SGB XI).
  • Aus dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat können Sie die Haushaltshilfe eines Pflegedienstes oder eines nach Landesrecht anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag bezahlen. Eine private Putzkraft ohne Anerkennung zählt nicht.
  • Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 Prozent der ungenutzten Sachleistung dafür umwandeln, bei Pflegegrad 2 bis 318,40 Euro im Monat. Mehr in Pflegegrad 2.

Was die Haushaltshilfe übernimmt

Nach Angaben der AOK gehören dazu Reinigen der Wohnung, Einkaufen, Kochen, Wäsche und Kinderbetreuung. Nicht dazu gehören Pflege, Gartenarbeit, eine Grundreinigung oder große Aufräumaktionen. Wie viele Stunden Sie bekommen, legt die Krankenkasse im Einzelfall fest, zum Beispiel nach der ärztlichen Einschätzung, der Schwere der Erkrankung und der Zahl und dem Alter der Kinder.

Wer die Hilfe leisten kann

  • Ein Dienst mit Vertrag: Die Krankenkasse stellt eine Haushaltshilfe oder vermittelt einen Dienst, der direkt mit ihr abrechnet.
  • Eine selbst gesuchte Kraft: Kann die Kasse niemanden stellen, erstattet sie die Kosten einer selbst beschafften Kraft in angemessener Höhe (§ 38 Abs. 4 SGB V). Für Freunde oder Nachbarn zahlt zum Beispiel die AOK eine pauschale Aufwandsentschädigung je Stunde oder Tag.
  • Verwandte bis zum zweiten Grad, etwa Großeltern, Geschwister oder erwachsene Kinder, und Verschwägerte bis zum zweiten Grad: Für sie gibt es keinen Stundenlohn. Die Kasse kann aber Fahrkosten und Verdienstausfall erstatten.

Höhe und Dauer dieser Erstattungen regeln die Kassen unterschiedlich. Klären Sie sie deshalb vorher.

Zuzahlung 2026 und ab 2027

Ab 18 Jahren zahlen Sie für jeden Tag mit Haushaltshilfe zu: 2026 sind es 10 Prozent der Tageskosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 38 Abs. 5 und § 61 SGB V). Ab 1. Januar 2027 steigt die Zuzahlung auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro je Tag, das ist bereits beschlossen. Alle Zuzahlungen im Jahr sind auf 2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen begrenzt, bei chronisch Kranken auf 1 Prozent (Belastungsgrenze, § 62 SGB V).

Schwangerschaft und Geburt

Können Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht führen, bekommen Sie ebenfalls eine Haushaltshilfe (§ 24h SGB V). Ein Kind im Haushalt ist dafür nicht nötig, und eine Zuzahlung fällt nicht an. Voraussetzung ist auch hier, dass niemand anderes im Haushalt einspringen kann.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

  • Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bescheinigen, dass und wie lange Sie den Haushalt nicht führen können. Die Kassen haben dafür eigene Formulare.
  • Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Hilfe. Eine nachträgliche Erstattung gibt es nur in engen Ausnahmen (§ 13 Abs. 3 SGB V).
  • Liegen Sie im Krankenhaus, sprechen Sie das Entlassmanagement an. Es muss die Haushaltshilfe nach dem Gesetz mit organisieren (§ 39 Abs. 1a SGB V).
  • Brauchen Sie länger Hilfe, beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf.

Lehnt die Kasse ab, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Haushaltshilfe während einer Reha der Rentenversicherung

Bezahlt die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung Ihre Reha, ist sie auch für die Haushaltshilfe zuständig (§ 74 SGB IX). Die Bedingungen ähneln dem ersten Fall: Ein Kind unter zwölf oder ein Kind mit Behinderung lebt im Haushalt, und niemand sonst kann den Haushalt führen. Die Rentenversicherung zahlt eine selbst gesuchte Kraft für höchstens acht Stunden am Tag. Statt der Haushaltshilfe kann sie auch die Mitnahme des Kindes in die Reha oder Kinderbetreuungskosten bis 200 Euro je Kind und Monat übernehmen. Beantragen Sie das rechtzeitig vor der Reha.

Reicht das Einkommen nicht und hilft keine Versicherung, kann das Sozialamt die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts zahlen (§ 70 SGB XII). Für Fahrten zur Behandlung steht mehr in Krankenfahrten.

Häufige Fragen

Stand: 30. Oktober 2026 · REHAMED Redaktion.

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